Stand: 18.09.2026

Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO

Belegbote – Peppol-Postfach der fino data services GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel

Zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung der fino data services GmbH

fino verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, die fino im Rahmen des Dienstes Belegbote gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen.

Gemäß der „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ erteilt der Kunde fino die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist fino berechtigt, die personenbezogenen Daten – unter Beachtung der zwingend anwendbaren Vorschriften – an Dienstleister in einem Drittland zu übermitteln.

Die jeweils aktuell eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister in welchem Drittland die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht zu finden.

Eingesetzte weitere Auftragsverarbeiter

Grundlage für Datenübermittlungen in Drittländer

Grundlage für Datenübermittlungen in Drittländer sind die aktuellen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission sowie ggf. in Verbindung mit den von der EU gemäß Art. 45 Abs. 3 DSGVO gefassten Angemessenheitsbeschlüssen, unter Zuhilfenahme von additional safeguards wie Datenverschlüsselung, Datenaggregation, getrennte Zugangskontrollen und Grundsätze der Datenminimierung.

Keine weiteren Auftragsverarbeiter

Die folgenden Stellen erhalten im Rahmen des Dienstes Belegbote personenbezogene Daten oder werden abgefragt, handeln dabei aber nicht im Auftrag der fino data services GmbH und sind daher keine weiteren Auftragsverarbeiter:

Anlage zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung – Belegbote